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Verfahren zur Immatrikulation

Variante 1: Sie sind zahlungspflichtig und benötigen kein Studienbeitragsdarlehen
Variante 2: Sie sind zahlungspflichtig und benötigen ein Studienbeitragsdarlehen 
Variante 3: Sie glauben, dass ein Befreiungsgrund auf Sie zutrifft.

 

Variante 1. Sie sind zahlungspflichtig und benötigen kein Studienbeitragsdarlehen

1.   

Befreiungsgründe erfüllen Sie nicht.

2.   

Ein Darlehen benötigen Sie nicht.

3.   

Sie entnehmen dem Zulassungsbescheid die Höhe der Beitragsschuld:
    -Immatrikulationsbeitrag         89,38 Euro
    -Studienbeitrag                      400,00 Euro
      Gesamt                                 489,38 Euro

4.   

Sie überweisen die geschuldete Summe bis spätestens zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin auf das u. g. Konto.

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Variante 2. Sie sind zahlungspflichtig und benötigen ein Studienbeitragsdarlehen 

1.   

Befreiungsgründe erfüllen Sie nicht.

2.   

Sie sind berechtigt, ein Studienbeitragsdarlehen zu beantragen.

3.   

Sie gehen nach der Immatrikulation auf die Web-Seite der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterKreditanstalt für Wiederaufbau oder eines anderen Anbieters und schließen ONLINE den Vertrag über das Studienbeitragsdarlehen ab.

4.   

Sie drucken sich den Vertrag aus und kommen für das SS zwischen 15.02. bis 28.03. bzw. für das WS zwischen 01.10. bis 28.10. in das Studienamt, Zimmer P 022C zwecks Feststellung und Bescheinigung der Identität.

5.   

Mit dieser Handlung ist das Thema Studienbeiträge für Sie erledigt. So lange Sie immatrikuliert sind kommen die Zahlungen automatisch. Bei Beurlaubungen und Praxissemestern setzt die Zahlung (Kreditabruf) automatisch aus. Bitte achten Sie darauf, sich weiterhin rückzumelden.

6.   

Beachten Sie, dass die folgenden Beiträge in jedem Fall auf das u. g. Konto zu zahlen sind:
    Immatrikulationsbeitrag          89,38 Euro

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Variante 3. Sie glauben, dass ein Befreiungsgrund auf Sie zutrifft.

1.   

Nach der Immatrikulation füllen und drucken Sie bitte den Startet den Datei-DownloadBefreiungsantrag aus.

2.   

Sie legen die geforderten Nachweise in der geforderten Form bei.

3.   

Sie geben die Unterlagen nach der Immatrikulation im Servicebüro ab.
Abgabe erfolgt für ein SS bis 28.03. bzw. für ein WS bis 28.10.

4.   

Sie erhalten binnen zwei Wochen (Planungsvorgabe) Bescheid über Ihren Antrag.

5.

Bei einem Positiv-Bescheid erfolgt eine Rückerstattung.

6.   

Beachten Sie, dass die folgenden Beiträge in jedem Fall auf das u. g. Konto zu zahlen sind:
    -Immatrikulationsbeitrag          89,38 Euro
    -Studienbeitrag                       400,00 Euro
      Gesamt                                  489,38 Euro

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Empfänger:
Hochschule Regensburg
Kto:  2901190315
BLZ: 70050000
Bayerische Landesbank München

Verwendungszweck:
Zeile 1: Bewerbung SS12-Bewerbernummer (siehe Zulassungsbescheid; keine Matrikelnr.)
Zeile 2: Name, Vorname

 

Informationen zum BaföG erhalten Sie hier:

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStudentenwerk Niederbayern/Oberpfalz

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.bafoeg-bayern.de

                                                                                                               aktualisiert: 28.11.11 De