Variante 1: Sie sind zahlungspflichtig und benötigen kein Studienbeitragsdarlehen
Variante 2: Sie sind zahlungspflichtig und benötigen ein Studienbeitragsdarlehen
Variante 3: Sie glauben, dass ein Befreiungsgrund auf Sie zutrifft.
Variante 1. Sie sind zahlungspflichtig und benötigen kein Studienbeitragsdarlehen
1. | Befreiungsgründe erfüllen Sie nicht. |
2. | Ein Darlehen benötigen Sie nicht. |
3. | Sie entnehmen dem Zulassungsbescheid die Höhe der Beitragsschuld: -Immatrikulationsbeitrag 89,38 Euro -Studienbeitrag 400,00 Euro Gesamt 489,38 Euro |
4. | Sie überweisen die geschuldete Summe bis spätestens zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin auf das u. g. Konto. |
nach oben
Variante 3. Sie glauben, dass ein Befreiungsgrund auf Sie zutrifft.
1. | Nach der Immatrikulation füllen und drucken Sie bitte den Befreiungsantrag aus. |
2. | Sie legen die geforderten Nachweise in der geforderten Form bei. |
3. | Sie geben die Unterlagen nach der Immatrikulation im Servicebüro ab. Abgabe erfolgt für ein SS bis 28.03. bzw. für ein WS bis 28.10. |
4. | Sie erhalten binnen zwei Wochen (Planungsvorgabe) Bescheid über Ihren Antrag. |
5. | Bei einem Positiv-Bescheid erfolgt eine Rückerstattung. |
6. | Beachten Sie, dass die folgenden Beiträge in jedem Fall auf das u. g. Konto zu zahlen sind: -Immatrikulationsbeitrag 89,38 Euro -Studienbeitrag 400,00 Euro Gesamt 489,38 Euro |
nach oben
Empfänger:
Hochschule Regensburg
Kto: 2901190315
BLZ: 70050000
Bayerische Landesbank München
Verwendungszweck:
Zeile 1: Bewerbung SS12-Bewerbernummer (siehe Zulassungsbescheid; keine Matrikelnr.)
Zeile 2: Name, Vorname
Informationen zum BaföG erhalten Sie hier:
Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
www.bafoeg-bayern.de
aktualisiert: 28.11.11 De