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Befreiungsantrag und Antragsfristen

Den Startet den Datei-DownloadBefreiungsantrag senden Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen an:
Bitte beachten Sie die unten genannten Antragsfristen und Hinweise.

Hochschule Regensburg
Studienamt - Studienbeiträge
Prüfeninger Straße 58
93049 Regensburg

Sie können den Antrag auch in den Hausbriefkasten der Hochschule Regensburg in der Prüfeninger Straße 58 einwerfen.

Antragsfristen:

Um eine Abbuchung zum 01.10., bzw. 01.04. zu vermeiden, sollten Befreiungsanträge für das WS spätestens Mitte September, für das SS spätestens Mitte März gestellt werden.

Letzter Termin für das WS 31.10., für das SS 15.04. Nur wenn der Befreiungsgrund später eintritt, kann ein Antrag für das WS noch bis 31.12., für das SS noch bis 15.06. eingereicht werden; maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei der HS Regensburg.
Eine Befreiung ist grundsätzlich abzulehnen, wenn die notwendigen Unterlagen nicht mit dem Antrag innerhalb der genannten Fristen vorgelegt werden.

Achtung: Ein Befreiungsantrag hat hinsichtlich der Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie einen Antrag auf Befreiung der Beitragspflicht stellen, müssen Sie zunächst den Studienbetrag in voller Höhe für das WS zum 01.10., für das SS zum 01.04. bezahlen. Für den Fall, dass Ihr Befreiungsantrag genehmigt wird, wird Ihnen der Studienbeitrag automatisch zurückerstattet. Wurde der Studienbeitrag durch ein Kreditinstitut auf Darlehensbasis beglichen, so erfolgt die Rückerstattung ausnahmslos an das Kreditinstitut. 

 

aktualisiert 26.10.11 De