Aufgrund der Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 werden in Bayern gemäß Art. 71 i.V.m. Art. 101 Abs. 1 BayHSchG ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben. Das Nähere, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge wurde in der Studienbeitragsatzung der Hochschule Regensburg geregelt.
Für Eilige
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Studienbeitrag je Semester 400 Euro (Fälligkeit: SS 01.04. / WS 01.10.) Rückmeldebetrag je Semester 88 Euro unterteilt nach: Studentenwerksbeitrag 42 Euro RVV-Semesterticket 46 Euro