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BeitragsübersichtAufgrund der Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 werden in Bayern gemäß Art. 71 i.V.m. Art. 101 Abs. 1 BayHSchG ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben. Das Nähere, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge wurde in der Studienbeitragsatzung der Hochschule Regensburg geregelt. Für Eilige FAQ - Ihre Fragen schnell beantwortet zu Studienbeiträgen Studienbeiträge Befreiungsgründe
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aktualisiert 20.12.11 De
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