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Informationen zu Versicherungen während des StudiumsKrankenversicherungDie Hochschulen sind nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, die versicherten Studierenden der zuständigen Krankenkasse zu melden. In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, d.h. Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung und eine Meldebescheinigung in doppelter Ausfertigung vorlegen. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht anfangen zu studieren! Sie können sich als Studierender auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich beispielsweise privat versichern. In diesem Fall müssen Sie sich mit einer privaten Versicherungsbescheinigung an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Sie erhalten einen Befreiungsbescheid und eine Versicherungsbescheinigung mit dem Vermerk„ von der Versicherungspflicht befreit“. Diese Unterlagen sind bei der Immatrikulation an der Hochschule vorzulegen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt so lange Sie studieren. Beachte: UnfallversicherungAufgrund gesetzlicher Vorschriften werden grundsätzlich alle an einer Hochschule im Bundesgebiet immatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden in den Kreis der gegen Unfall versicherten Personen einbezogen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit der Aus- und Fortbildung an der Hochschule in ursächlichem Zusammenhang stehen. Dies gilt besonders für die Teilnahme an den Vorlesungen, den Besuch sonstiger Hochschulveranstaltungen (z. B. Reisen, Besichtigungen, Tätigkeiten in den Selbstverwaltungsorganen) und während der Ableistung der praktischen Studiensemester der Hochschulstudierenden sowie für die erforderlichen Wege zwischen der Wohnung der Studierenden und der Hochschule oder dem Ort, an dem eine Hochschulveranstaltung stattfindet. Das Vorpraktikum (auch wenn es während dem Studium nachgeholt wird) ist nicht versichert. Jeder derartige Unfall ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern dem Studienamt durch eine HaftpflichtversicherungFür Personen- und Sachschäden, die Studierende im Zusammenhang mit dem Studium verursachen (vor allem während der praktischen Studiensemester und bei der Anfertigung der Diplomarbeit), haften die Studierenden nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen. In der Regel sind Sie während Ihres Studiums weiterhin über die Eltern mitversichert, sofern eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Da aber Studierende während des gesamten Studiums, insbesondere in technischen Übungen und Praktika, mit hochwertigen, teils sehr empfindlichen Geräten arbeiten und diese nicht von der Haftpflichtversicherung der Eltern gedeckt sind, empfehlen wir Ihnen, sich über eine erweiterte Haftpflichtversicherung zu informieren. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie Renten- und ArbeitslosenversicherungWer als Student nebenbei nicht jobbt, muss keine Rentenversicherung einzahlen. Dies gilt auch für die Zeit des Pflichtpraktikums egal wie hoch der Verdienst ist. Doch wenn Sie nebenbei arbeiten, kann es sein, dass Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen müssen. In der Arbeitslosenversicherung sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei. aktualisiert 02.02.10 De
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