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Exmatrikulation

Das Studienverhältnis an der Hochschule wird beendet mit der Exmatrikulation. Man unterscheidet zwischen der Exmatrikulation auf Startet den Datei-DownloadAntrag der/des Studierenden und der Exmatrikulation von Amts wegen. Letztere erfolgt mit (schriftlicher) Verfügung der Hochschule aus folgenden Gründen:

  • Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung,
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Diplom-Vorprüfung oder Diplomprüfung bzw. Bachelor- oder Masterprüfung,
  • Versäumen einer ärztlichen Pflichtuntersuchung,
  • Nachträgliches Eintreten eines Immatrikulationshindernisses,
  • Eintreten von Versagungsgründen im Studium,
  • Fehlende Rückmeldung für das Weiterstudium.

Gerne können Sie unseren Startet den Datei-DownloadAntrag auf Exmatrikulation benutzen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Startet den Datei-DownloadInformationsblatt zur Exmatrikulation.

Für bereits bezahlte Beiträge erfolgt auf Startet den Datei-DownloadAntrag eine Rückerstattung.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Servicebüro in der Studentenverwaltung.