Das Studienverhältnis an der Hochschule wird beendet mit der Exmatrikulation. Man unterscheidet zwischen der Exmatrikulation auf
Antrag der/des Studierenden und der Exmatrikulation von Amts wegen. Letztere erfolgt mit (schriftlicher) Verfügung der Hochschule aus folgenden Gründen:
- Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung,
- Endgültiges Nichtbestehen einer Diplom-Vorprüfung oder Diplomprüfung bzw. Bachelor- oder Masterprüfung,
- Versäumen einer ärztlichen Pflichtuntersuchung,
- Nachträgliches Eintreten eines Immatrikulationshindernisses,
- Eintreten von Versagungsgründen im Studium,
- Fehlende Rückmeldung für das Weiterstudium.
Gerne können Sie unseren
Antrag auf Exmatrikulation benutzen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Informationsblatt zur Exmatrikulation.
Für bereits bezahlte Beiträge erfolgt auf
Antrag eine Rückerstattung.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Servicebüro in der Studentenverwaltung.