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Beurlaubung

Nach Art. 48 Abs. 2 BayHschG ist es möglich, sich aus einem wichtigem Grund vom Studium beurlauben zu lassen.

Als "wichtige Gründe" im Sinne dieser Bestimmung können beispielhaft angeführt werden:

  • Krankheit
  • Praktikum (nicht praktisches Studiensemester)
  • Auslandsaufenthalt
  • Wehr- oder Ersatzdienst (Jedoch wird eine Unterbrechung angeraten)
  • Werkarbeit
  • Elternzeit
  • Sonstige Gründe

 

Der Startet den Datei-DownloadAntrag auf Beurlaubung ist bei Frau Zinner im Studienamt einzureichen. In der nächsten Fakultätsratsitzung wird über Ihren Antrag entschieden.

Bitte beachten Sie bei der Beurlaubung in Verbindung mit der Rückmeldung folgendes Verfahren.

Antragsfristen:

Die Abgabe bitte nach Möglichkeit für ein
Sommersemester        bis 07.02.
Wintersemester          bis 01.07.

Grundsätzlich kann man den Antrag bis Semesterende (des Vorsemesters) stellen, jedoch tagt der Fakultätsrat nicht in den Semesterferien und somit kann über Ihren Antrag erst im neuen Semester entschieden werden.

Zudem können wir Ihnen die Studienbeitragspflicht nicht mehr streichen, d. h. zum 01.04. für ein SS bzw. 01.10. für ein WS müssen wir Ihnen zunächst 400 Euro abbuchen und dann auf Startet den Datei-DownloadAntrag wieder rückerstatten.


Wichtige Hinweise zur Beurlaubung:

  1. Eine Beurlaubung (Ausnahme Elternzeit) kann bis insgesamt zwei Semester im Studium gewährt werden.
  2. Die Zeit der Beurlaubung wird bei der Berechnung der Fachsemesteranzahl nicht mitgerechnet.
  3. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Rückmeldung bleibt auch in einem Urlaubssemester bestehen.
  4. Während der Beurlaubung

a) sind Sie wahlberechtigt,
b) erhalten Sie zu Semesterbeginn den Studentenausweis,
c) sind Sie Kraft Gesetzes von den Studienbeiträgen befreit,
d) bleiben Sie Mitglied (Studierende/r) der Hochschule Regensburg,
e) können Sie erstmals abzulegende Prüfungsleistungen nicht erbringen. (Ausnahme Elternzeit)
f) können aber Wiederholungsprüfungen abgelegt werden. Die     
    Fristen dafür werden durch eine Beurlaubung nicht unterbrochen
    und müssen somit abgelegt werden. Bei entsprechenden
    Voraussetzungen kann im Einzelfall auf Antrag im Prüfungsamt  
    eine Nachfrist gewährt werden. Auch hier ist eine form- und
    fristgerechte Prüfungsanmeldung notwendig.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Servicebüro in der Studentenverwaltung.

 

aktualisiert 09.01.12 De