Adresse | Kontakt | Impressum | Links | English | Sitemap | Suche |   HS Regensburg on Facebook  
 Studium Sie sind hier: Startseite / Studium / Praktikum / Vorpraktikum

 

Informationen zum Vorpraktikum

1. Für folgende Studiengänge besteht die Vorpraktikumspflicht

Ausbildungsrichtung

Technik

Wirtschaft

Sozialwesen

Gestaltung

Architektur (12 Wo)

Betriebswirtschaft
(6 Wo) 

Musik- und bewegungsorientierte Sozialpädagogik (6 Wo) 

Architektur
(12 Wo)

Bauingenieurwesen
(12 Wo)

Europäische Betriebswirtschaft
(6 Wo) 

Soziale Arbeit (6 Wo) 

Industriedesign (6 Wo)

Biomedical Engineering
(6 Wo)

Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen (6 Wo) 

Elektro- und Informationstechnik
(6 Wo) 

Gebäudeklimatik
(6 Wo) 

Mechatronik (6 Wo) 

Maschinenbau
(12 Wo)

Produktions- und Automatisierungstechnik (12 Wo)

Regenerative Energien und Energieeffizienz
(6 Wo) 

2. Allgemeine Hinweise

Studienbewerber/innen, die keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben (z.B. Abiturienten) oder die Ausbildungsrichtung nach Abschluss der FOS/BOS wechseln, müssen vor Studienbeginn eine entsprechende fachpraktische Ausbildung oder eine in Vollzeit, mindestens 6-wöchige bzw. 12-wöchige dem gewählten Studiengang entsprechende praktische Tätigkeit nachweisen. Das Vorpraktikum kann auch auf zwei Zeiträume und zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden.

Bei Besuch der FOS/BOS bitte der Bewerbung keine Praktikumsunterlagen etc. beifügen. Das Abschlusszeugnis reicht völlig aus, da hier die Fachrichtung genannt ist.

(Der nachfolgende Absatz gilt nur für die Studiengänge der Fakultät Betriebswirtschaft und Sozialwissenschaft) Das Vorpraktikum muss zur Immatrikulation vollständig abgeleistet sein, es kann nur zwischen 1. und 2. Semester abgeleistet werden, wenn eine Ableistung vor Studienbeginn wegen Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Dienstpflicht, welche im Einzelfall weniger als 6 Wochen vor Beginn der Studienzeit endet, nicht möglich ist.

3. Praktikumsbestätigung

Sie können gerne unsere Startet den Datei-DownloadPraktikumsbestätigung als Hilfsmittel verwenden. Die Bestätigung entweder der Bewerbung beifügen, zur Immatrikulation mitbringen oder während des Studiums im Servicebüro einreichen.

 

4. Spezielle Informationen

Während des Praktikums sollen den Bewerbern konkrete Vorstellungen und praktische Kenntnisse vermittelt werden, d. h. keine Hilfstätigkeiten ausüben.

Architektur

Dauer

12 Wochen

Fälligkeit

Bis spätestens zum Beginn des dritten Semesters

Inhalt

Es müssen bauplanerische Tätigkeiten in Architektur-, Ingenieur- oder Planungsbüros nachgewiesen werden. Der Abschluss FOS/BOS Technik und Gestaltung wird als Vorpraktikum vollständig anerkannt.

Bauingenieurwesen

Dauer

12 Wochen

Fälligkeit

Bis zum Ende des dritten Studiensemesters

Inhalt

Bitte beachten Sie auch das gesonderte Infoblatt. Es müssen baupraktische oder bauplanerische Tätigkeiten nachgewiesen werden, z. B.: Bauvorbereitung, Erdbau, Mauerwerkbau, Holzbau und Betonbau.

Betriebswirtschaft und Europäische Betriebswirtschaft

Dauer

6 Wochen

Fälligkeit

Bis zur Immatrikulation, spätestens bis Studienbeginn; G9-Bewerber mit Start SS11 bis spätestens zum Beginn des dritten Semesters

Inhalt

Einblick in die kaufmännische Arbeitsweise von Wirtschafts-, Verwaltungs-, Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, z. B.: Banken, Einzel-, Groß- und Außenhandelsbetriebe, Verkehrs- und Versicherungsunternehmen, Wirtschafts- und Steuerberater.

Biomedical Engineering

Dauer

6 Wochen

Fälligkeit

Bis spätestens zum Eintritt in das praktische Studiensemester

Inhalt

Das Praktikum kann in maschinenbaulich, elektrotechnisch oder biomedizinisch ausgerichteten Unternehmen oder einer entsprechenden öffentlichen Institution abgeleistet werden. Praktika in der medizinischen Versorgung (z.B. Pflege im Krankenhaus, Arztpraxen, etc.) können nur bis zu maximal 3 Wochen anerkannt werden. Praktika in technischen Abteilungen medizinscher Einrichtungen können mit bis zu 6 Wochen anerkannt werden.

Elektro- und Informationstechnik, Mechatronik, Regenerative Energien und Energieeffizienz

Dauer

6 Wochen

Fälligkeit

Bis spätestens zum Eintritt in das praktische Studiensemester

Inhalt

Das Vorpraktikum kann in einem Elektro- oder Metallverarbeitenden Industrie- oder Handwerksbetrieb abgeleistet werden. Praktikumsinhalt ist das Kennen lernen technischer Werkstoffe und Verfahren (Feilen, bohren, löten, drehen, fräsen), Fertigungsmethoden und -einrichtungen, Montage und betriebliche Abläufe von technischen Prozessen und Anlagen.

Bei Regenerative Energien und Energieeffizienz  wäre es günstig, das Vorpraktikum in einem Betriebsumfeld der Errichtung oder Herstellung von Geräten oder Anlagen nachhaltiger Energieerzeugungssysteme abzuleisten.

Gebäudeklimatik

Dauer

6 Wochen

Fälligkeit

Bis spätestens zum Eintritt in das praktische Studiensemester

Inhalt

Das Vorpraktikum kann in einem Planungsbüro der Architektur, der Gebäudetechnik oder der Energieberatung bzw. auch als Baustellenpraktikum im Bauhauptgewerbe oder bei einem Betrieb der Gebäudetechnik abgeleistet werden. Der Abschluss FOS/BOS Technik wird als Vorpraktikum vollständig anerkannt.

Industriedesign

Dauer

6 Wochen

Fälligkeit

Bis spätestens zum Eintritt in das praktische Studiensemester

Inhalt

Das Vorpraktikum muss bauplanerische oder gestalterische Tätigkeiten umfassen und kann in folgenden Bereichen abgeleistet werden: Architektur- oder Ingenieurbüros, Designabteilungen, Art-Direktionen, Werbeagenturen, Designbüros, Firmen aus dem Bereich Möbelbau, Ladenbau, Messebau, Grafiker, Modedesign. Der Abschluss FOS/BOS Gestaltung wird als Vorpraktikum vollständig anerkannt.

Maschinenbau und Produktions- und Automatisierungstechnik

Dauer

12 Wochen

Fälligkeit

Bis spätestens zum Eintritt in das praktische Studiensemester

Inhalt

Bitte beachten Sie auch das gesonderte Startet den Datei-DownloadInfoblatt. Kennen lernen technischer Werkstoffe und Verfahren sowie Fertigungsmethoden und –einrichtungen in technischen metall- oder elektroverarbeitenden Industrie- oder Handwerksbetriebe. Folgende Startet den Datei-DownloadAusbildungen können anerkannt werden.

Musik- u. bewegungsorientierte Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Soziale Dienste an Schulen

Dauer

6 Wochen

Fälligkeit

Bis zur Immatrikulation, spätestens bis Studienbeginn; G9-Bewerber mit Start SS11 bis spätestens zum Beginn des dritten Semesters

Inhalt

Es müssen sozialpädagogische Tätigkeiten ausgeführt werden, z. B. in folgenden Einrichtungen:

Kindergarten, -heim, heilpäd. Einrichtungen, Erziehungs- und Familienhilfen, Sonderschulen, Krankenhaus*, Gesundheitshilfen, Rehabilitation, Resozialisierung, Altenheim*, Jugendamt, Sozialamt, Arbeitsamt*, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Schulsozialarbeit, Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterweltwärts, Zivildienst, Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterFSJ,
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesfreiwilligendienst (BFD)

* Achten Sie bitte bei diesen aufgeführten Einrichtungen auf die sozialpädagogischen Tätigkeiten!

Dienstzeitbescheinigungen über den Zivildienst können nicht anerkannt werden, da hier keine Tätigkeiten aufgeführt sind. Bitte lassen Sie sich diese gesondert bescheinigen.
Dienstzeitbescheinigungen über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) werden generell anerkannt.

Nicht anerkannt werden:

Au-Pair- und Kindererziehungszeiten, Tätigkeiten als Pflegekraft im Krankenhaus sowie im Altenheim, Arzthelfer, Ehrenämter und administrative Tätigkeiten in sozialen Organisatoren wie z. B. Tätigkeiten als Dozenten, Qualitätsmanagement, Bürotätigkeiten in den oben aufgeführten Einrichtungen

  aktualisiert 15.12.11 De