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Sozialwissenschaften
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Masterstudiengang "Soziale Arbeit - Inklusion und Exklusion" (Konsekutiver Master)Start: Sommersemester Qualifikationsvoraussetzungen: • Ein mit der Prüfungsgesamtnote 2,5 oder besser (bzw. B nach ECTS-Notenskala) abgeschlossenes Hochschulstudium in Sozialer Arbeit bzw. Sozialarbeit/Sozialpädagogik an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Universität oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss. • Das abgeschlossene Hochschulstudium muss in der Regel 210 ECTS-Credits, mindestens jedoch 180 ECTS-Credits umfassen (Bei 180 ECTS-Credits müssen die fehlenden 30 Leistungspunkte parallel zum Masterstudium nachgeholt werden). • Ausreichende fachpraktische Kenntnisse (z.B. praktisches Studiensemester oder einschlägige praktische Tätigkeiten). • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache. • Die Auswahl für das Masterstudium erfolgt anhand der Gesamtnote des Erststudiums. Pro Jahr stehen 25 Studienplätze zur Verfügung. Studienbewerbung: • Antrag auf Zulassung zum Studium (bei Studienbeginn Sommersemester) von 15. November bis spätestens 15. Januar. • Tabellarischer Lebenslauf. • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses über das Erststudium (ggf. kann diese bis zum 15. Februar nachgereicht werden). • Studierende, die im Sommersemester das Masterstudium „Soziale Arbeit – Inklusion und Exklusion“ aufnehmen wollen, haben darauf zu achten, dass bis zur letzten Sitzung der Prüfungskommission für die Bachelor- und Diplomstudiengänge des vorausgehenden Wintersemesters (ca. 14. Februar) das Erststudium in allen Teilen abgeschlossen sein muss. Akademischer Grad: Kosten:
Hinweis: Informationsblatt zur Bewerbung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit – Inklusion und Exklusion (M SO)
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