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Hochschulorganisation
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SenatDer Senat besteht aus acht gewählten Mitgliedern (5 Professoren/innen, 1 Vertreter des wiss. Personals, 1 Vertreter des sonst. Personals, 1 Vertreter der Studierenden) sowie der Frauenbeauftragten der Hochschule. Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden. Die Aufgaben des Senats umfassen im Wesentlichen fachliche Angelegenheiten. Insbesondere beschließt er die Prüfungs- und Studienordnungen der Hochschule. Außerdem gibt der Senat Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen ab. Gewählte Mitglieder des Senats:
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